PRIVAT VERSICHERTE PATIENTEN
Sehr geehrte Ärzte,
genau wie bei unseren gesetzlich versicherten Patienten möchten wir auch unseren PKV-Patienten die bestmögliche Versorgung bieten. Einige Leistungen, die bei gesetzlichen Patienten nicht erstattet werden, können bei PKV-Patienten abgerechnet werden. Hier erfahren Sie, welche Besonderheiten für privat Versicherte bei uns gelten.
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BESONDERHEITEN
1. Akutzeiten
Wir halten uns jeden Tag Akutzeiten offen, um neue Patienten besonders schnell aufnehmen zu können.
2. Ausführlicher Ersttermin
Auch für PKV-Patienten gilt bei uns, dass der Ersttermin mindestens 50 Minuten dauert. Der Patient erhält bereits im Vorfeld einen digitalen Anamnesebogen, den er bequem zu Hause ausfüllen kann. Dies ermöglicht es uns, die Zeit im ersten Termin effektiv für Befundung, Analyse und eine erste Behandlung zu nutzen.
3. Doppelbehandlung ab dem zweiten Termin
Für eine nachhaltige Therapie reicht eine einfache Behandlungseinheit von 20 Minuten häufig nicht aus. Ab dem zweiten Termin wandeln wir deshalb die Verordnung in eine Doppelbehandlung (40 Minuten) um. Um den maximalen Nutzen für den Patienten zu gewährleisten, würden wir uns freuen, wenn Sie bereits bei der Ausstellung der Verordnung für Krankengymnastik (KG) oder Manuelle Therapie (MT) immer eine Doppelbehandlung vorsehen.
4. Therapieunterstützende Analysen
Alle PKV-Patienten profitieren ebenfalls von unseren therapieunterstützenden Analysen, die kostenfrei genutzt werden können. Wir bitten Sie, bei Privatpatienten zusätzlich einen „Physiotherapeutischen Bericht“ auf der Verordnung zu vermerken. Dieser Bericht ist einmalig pro Diagnose abrechenbar und liefert Ihnen wertvolle Informationen über den Therapieverlauf und die Fortschritte des Patienten.
Wenn Sie mehr über unsere Trainingswerkzeuge erfahren möchten, klicken Sie hier.
5. Therapietransparenz und Nachsorge
Wie bei gesetzlich versicherten Patienten bieten wir auch bei PKV-Patienten volle Transparenz über den Therapieverlauf. Der Patient kann seine Fortschritte jederzeit über eine App einsehen und mit Ihnen als behandelndem Arzt teilen. Zusätzlich bieten wir nach Ablauf der Verordnung die Möglichkeit einer Mitgliedschaft, um die erzielten Erfolge langfristig zu sichern und weiter auszubauen. Diese Mitgliedschaft beinhaltet eine engmaschige Betreuung durch Fachpersonal und ist keine klassische Fitnessmitgliedschaft.
6. Unbegrenzte Verordnungen bei PKV-Patienten
Für PKV-Patienten gibt es keine Limitierung der Verordnungen, solange die Anwendungen medizinisch notwendig sind. Beihilfeversicherte hingegen haben eine Obergrenze von 50 Einheiten Krankengymnastik am Gerät (KGG) pro Kalenderjahr. Unser Ziel ist es, eine Therapie unterhalb von 3 Monaten abzuschließen. Bei komplizierteren Verläufen könnten bis zu 6 Monate Therapiezeit benötigt werden. Nur bei sehr komplexen Krankheitsbildern und mit Ihrer Absprache könnte auch eine Therpaie darüber hinaus erfolgen.
7. Honorarsatz und Erstattung
Wir berechnen für PKV-Patienten den 1,3-fachen Satz. Der Beihilfesatz liegt inzwischen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen. Patienten haben die Möglichkeit, sich bis zur dritten Behandlung bei ihrer Krankenkasse über die genaue Erstattungshöhe zu informieren. Sollte eine volle Erstattung nicht möglich sein, kann der Patient auf den Beihilfesatz zurückgestuft werden. In diesem Fall würden wir jedoch nur die gesetzlich geregelte Mindestbehandlungszeit von 15 Minuten einplanen.
8. Bewegungsübungen (BOT) – Verlängerung der Behandlungszeit
Das Heilmittel „Bewegungsübungen“ (BOT) ermöglicht uns, die Behandlungszeit für PKV-Patienten auf 20 Minuten zu verlängern. Bewegungsübungen dienen dazu, Patienten unter kontrollierten Bedingungen mit professionellen Therapiewerkzeugen zu unterstützen, um ihre Therapiepläne abzuarbeiten.
Die Bewegungsübungen werden von den Patienten im Rahmen der Therapie unter Aufsicht durchgeführt und sorgen dafür, dass sie ihre "Hausaufgaben" – also therapeutisch wichtige Übungen – korrekt ausführen. Diese Übungszeit erlaubt es, die Therapie wie bei gesetzlich versicherten Patienten in den ersten vier Wochen zu erweitern, ohne zeitliche Begrenzung. Der Patient kann den Therapieplan unter unserer Aufsicht abarbeiten und erhält dadurch zusätzliche Behandlungszeit, ohne dass diese separat berechnet wird. Dieses Heilmittel wird von allen privaten Krankenkassen anerkannt und erstattet.
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9. Kostenschutz für den Patienten
Sollte eine private Krankenkasse ein von uns empfohlenes Heilmittel oder eine Heilmittelkombination komplett ablehnen, übernimmt der Patient keine Kosten für diese Behandlung. In diesem Fall reicht uns das Ablehnungsschreiben der Krankenkasse aus, um den Kostenschutz zu garantieren.
10. Verordnungsübersicht für Ärzte
Um unseren hohen therapeutischen Standard für alle Patienten zu gewährleisten, bitten wir Sie, bei Privatpatienten auf folgende Punkte zu achten:
- 1x pro Diagnose: „Physiotherapeutischer Bericht“
- Immer Bewegungsübungen (BOT) ergänzen
- Immer Doppelbehandlung bei Krankengymnastik (KG) oder Manuelle Therapie (MT)