Heilmittelempfehlung
Liebe Ärztinnen und Ärzte,
die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen haben sich darauf geeinigt, dass für bestimmte Patientengruppen und Diagnosen eine besonders intensive und langfristige Therapie notwendig ist. Diese Fälle fallen unter den Begriff „besonderer Verordnungsbedarf“ (BVB). In diesen Fällen erlauben die gesetzlichen Krankenkassen eine extrabudgetäre Verordnung, das heißt, diese Verordnungen belasten nicht Ihr Heilmittelbudget.
Dank dieser speziellen Einstufung kann die notwendige Therapie ohne finanzielle Einschränkungen umfassend durchgeführt werden, um die Mobilität und Sicherheit der Patientinnen und Patienten optimal zu fördern. Voraussetzung hierfür ist, dass der Patient mindestens 70 Jahre alt ist und einer der relevanten ICD-Codes vorliegt.
Link zur Kassenärztliche Vereinigung
Folgen Sie dem Link, um auf die Seite der Kassenärztlichen Vereinigung weitergeleitet zu werden. Dort finden Sie alle Details zum besonderen Verordnungsbedarf (BVB) und zu den Diagnosen, bei denen er angewendet werden darf.
Heilmittelverordnung für das Projekt
Für das Therapieprojekt "Mobil im Alter" bräuchten wir pro Quartal also insgesamt 1 Verordnungen:
24 x Krankengymnastik am Gerät (KGG)
Bei PKV zusätzlich :
- 1 x Physiotherapeutischer Bericht auf Anforderung
- 12 x Bewegungsübungen (Neuromuskuläres Training) (BOT)
Diagnosen: Wählen sie ein der beiden Diagnosen aus und Ergänzen sie ggf einen ICD Code noch mit der M62.5 Muskelschwund
R26.2 Gehbeschwerden, anderenorts nicht klassifiziert
R29.6 Sturzneigung, anderenorts nicht klassifiziert
Frequenz:
Muss 1-3 die Woche angegeben sein